Schaden auszahlen lassen

Fiktiv abrechnen und Schaden auszahlen lassen​

In Deutschland gibt es mit der Fiktiven Abrechnung eine besondere Art der Unfallabwicklung bei Kfz-Haftpflichtschäden. Die Fiktive Abrechnung erlaubt es einem Geschädigten sich seinen entstandenen Schaden anhand eines Kfz-Gutachtens oder Kostenvoranschlags auszahlen zu lassen. Im Detail bedeutet dies, dass keine konkrete Reparatur des Unfallwagens stattfinden muss, eine Reparaturrechnung ist für diese Art der Abrechnung nicht von Nöten.

Kfz-Gutachten bei der Fiktiven Abrechnung

Ein Kfz-Gutachten ist für die Fiktive Abrechnung und Auszahlung des Schadens immer die beste Wahl.
Mit einem Kfz-Gutachten steht man immer auf er sicheren Seite, vor allem wenn bei der tatsächlichen Reparatur versteckte Schäden entdeckt werden, welche ohne eine Demontage nicht zu erkennen waren. Sollte diese Situation auftreten, nach dem man lediglich einen Kostenvoranschlag bei der Versicherung eingereicht hat, bleibt man auf den zusätzlichen Kosten meist sitzen.

Wertminderung bei der Fiktiven Abrechnung

Auch bei der Fiktiven Abrechnung steht dem Geschädigten eine Wertminderung zu. Die merkantile Wertminderung ist nicht zu unterschätzen und stellt bei einem Schadensfall eine nicht zu vernachlässigende Position dar. Bei neueren Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit einem großen Schaden liegt die Wertminderung schnell im vierstelligen Bereich. Kostenvoranschläge beachten die Wertminderung nicht und Versicherungen neigen dazu, dem Geschädigten eine geringe bzw. gar keine Wertminderung auszuzahlen, wenn dieser nicht konkret eine fordert. Ein Schadengutachten eines Kfz-Sachverständigen ist daher unerlässlich.

Muss ich mein Auto reparieren?

Dies ist alleine Ihnen überlassen. Sie sind nicht verpflichtet den Schaden an Ihrem Fahrzeug zu beheben. Sie entscheiden selber ob, wann oder wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. 

Wie wird der Schaden ausgezahlt?

Die Versicherungen zahlen den im Kfz-Gutachten bezifferten Schaden direkt auf das Konto der Geschädigten aus, in seltenen Fällen stellt die Versicherung auch Verrechnungsschecks aus. Die Zahlung der Versicherung beinhaltet die kalkulierte Schadensumme zuzüglich der ermittelten Wertminderung.
Ein Barauszahlung der Schadenssumme ist seitens der Versicherung nicht möglich. Sollte jedoch Interesse an einer Barauszahlung bestehen, lässt sich diese durch das hinzuziehen eines Rechtsanwalts realisieren. Die Kosten eines Rechtsbeistandes, also des Rechtsanwalts, werden ebenfalls von der Versicherung getragen. In diesem Fall nimmt der Rechtsanwalt die Gelder, welche von der Versicherung gezahlt werden, entgegen und kann Ihnen diese auf Wunsch auch in Bar auszahlen.