Schadenabwicklung
Die Abwicklung eines Schadens
Schaden ist nicht gleich Schaden. Je nach Ausgangslage führen unterschiedliche Wege zum Ziel einer erfolgreichen Schadensabwicklung. Sich umfassend zu informieren, zahlt sich aus. Denn nur wer über alle ihm zu Verfügung stehenden Möglichkeiten Bescheid weiß, kann die richtigen Entscheidungen treffen. Hier erfahren Sie die Vor- und Nachteile der einzelnen Ansätze.
David gegen Goliath … Kennen Sie das? Sie als Geschädigter mit wenig oder keiner Erfahrung in der Schadenabwicklung. haben es ausschließlich mit Schadenprofis zu tun.
Und diese Beteiligten reißen sich plötzlich alle um die Steuerung Ihres Schadens …
Irgendwie seltsam – oder auch nicht. Wir empfehlen Ihnen: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit. Fällen Sie keine Entscheidungen unter Druck! Das bedeutet auch:
Stehen Sie „schneller und unbürokratischer Hilfe“, welche Ihnen die Versicherung bietet, kritisch gegenüber, denn häufig stehen dahinter handfeste finanzielle Interessen.
Hier stellen wir Ihnen einmal alle Abrechnungsmöglichkeiten vor, die es im Schadenfall gibt.
Wir sind sicher: Diese Informationen helfen Ihnen im Schadensfall tatsächlich!
Der Reparaturfall mit fiktiver Abrechnung
Hier verlangen Sie von der Versicherung den Geldbetrag, der erforderlich ist, um den ursprünglichen Zustand des Fahrzeugs wiederherzustellen.
Als Geschädigter sind Sie dabei so zu stellen, als ob der Unfallschaden überhaupt nicht eingetreten wäre. In diesem Fall erfolgt die Schadensabrechnung auf Grundlage eines Kfz-Gutachtens, eines Kurzgutachtens oder eines Kostenvoranschlags, ohne dass dabei eine Reparaturrechnung vorliegt.
Der Reparaturfall mit konkreter Abrechnung
Der „Klassiker“ unter den Abrechnungsarten. Die Werkstatt stellt in Ihrem Auftrag den ursprünglichen Zustand des Fahrzeugs durch eine Reparatur wieder her.
Und Sie legen anschließend die Reparaturrechnung der Versicherung vor. Die Grundlage für die Reparatur und Regulierung kann ein Kfz-Gutachten, Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag sein.