Wertminderung

Was ist die Wertminderung?

Die Wertminderung von Kraftfahrzeugen wird grundlegend in zwei verschiedene Arten unterteilt. Diese Unterteilung wurde bereits vor mehr als sechzig Jahren vom Bundesgerichtshof vorgenommen. So gibt es auf der einen Seite die technische Wertminderung und auf der anderen Seite die merkantile Wertminderung. Diese beiden Arten der Wertminderung spielen für einen Kfz Sachverständigen eine wichtige Rolle und werden nun kurz vorgestellt.

Die technische Wertminderung

Von einer technischen Wertminderung wird dann gesprochen, wenn sich die Unfallfolgen nicht komplett beseitigen lassen. Häufig betrifft dies direkt oder indirekt die Betriebssicherheit eines Kraftfahrzeugs. Somit ist die Gebrauchsfähigkeit eines Wagens eingeschränkt, sprich es gibt optische Schäden oder eine Verminderung der Lebensdauer.

So viel zur Theorie der technischen Wertminderung; jedoch wird diese Theorie im Alltag eines Kfz Gutachters eher selten Realität. Denn die Standards und Möglichkeiten in Bezug auf die Technik und die Reparatur sind aktuell so hoch, dass die technische Wertminderung im Grunde nicht mehr möglich ist. Dies liegt daran, dass mittlerweile jeder Schaden durch eine Reparatur behoben werden kann.

Allerdings kann es ganz selten zu Ausnahmefällen kommen, in welchen die technische Wertminderung doch noch von Relevanz sein kann. Denn in einigen wenigen Fällen kann der technische Zustand, wie vor dem Unfall, nicht wiederhergestellt werden. Alternativ kann dieser Ausnahmefall auch eintreten, wenn eine Wiederherstellung des Kraftfahrzeuges wirtschaftlich gesehen nicht sinnvoll ist.

Die merkantile Wertminderung

Eine merkantile Wertminderung wird im Vergleich zur technischen Wertminderung viel häufiger von einem Kfz Sachverständigen ausgesprochen. Denn dabei geht es in erster Linie um den gesenkten Marktwert eines Kraftfahrzeuges nach einem Unfall. Der Unfallverursacher hat nach einem Unfall die merkantile Wertminderung zu bezahlen bzw. auszugleichen.

Bewertet wird die merkantile Wertminderung in der Regel bei der Betrachtung eins gleichwertigen und baugleichen Fahrzeuges ganz ohne Schaden im Vergleich mit dem Unfallfahrzeug. Dabei werden zudem der Wiederbeschaffungswert sowie der Reparaturumfang mit in die Bewertung einbezogen. Letztendlich läuft die Bewertung der merkantilen Wertminderung auf die Entscheidung eines potenziellen Käufers heraus. Daher wird die merkantile Wertminderung maßgeblich an den Faktoren, die für einen potenziellen Käufer eine Rolle spielen, festgemacht und bewertet.

Um solch eine Bewertung realistisch und fachmännisch durchzuführen, bedarf es einen Kfz Gutachter oder einen Kfz Sachverständigen. Diese wissen genau, auf was man bei einem Unfallfahrzeug achten muss und wie und wo sich die merkantile Wertminderung bemerkbar macht.

Warum gibts eine Wertminderung?

Die Ursache einer Wertminderung ist meistens ein Unfall. Dabei ist es ganz egal, ob dieser von einem selbst oder einer fremden Person verursacht wurde. Eine Wertminderung tritt immer dann auf, wenn ein Kraftfahrzeug einen Schaden von sich trägt, welcher repariert werden muss. Jedoch sind nicht die Reparaturkosten der Grund für die Wertminderung, sondern die Reparatur bzw. der Unfall selbst.

Denn dadurch erzielt ein Fahrzeug auf dem Markt einen geringeren Wert, wenn es verkauft wird. Wie bereits unter der merkantilen Wertminderung beschrieben, geht es heutzutage vor allem um das veränderte Käuferverhalten bei Unfallwagen oder Fahrzeugen, die aufgrund eines Unfalls repariert worden sind.

Wie wird die Wertminderung berechnet?

Zur Berechnung einer merkantilen Wertminderung zieht ein Kfz Gutachter oder ein Kfz Sachverständiger zahlreiche Faktoren herbei. Dabei schaut er in der Regel nach bestimmten Größen und Faktoren, welche am Ende zu einer genauen Bewertung der merkantilen Wertminderung führen. Diese wollen wir im Folgenden kurz erklären und aufzählen:

Grundlegend sollte man wissen, dass die Wertminderung in jedem Fall zu erstatten ist. Also ganz egal, ob das Unfallfahrzeug repariert wurde oder nicht. Daher muss ein Kfz Sachverständiger immer prüfen, wie hoch die merkantile Wertminderung ausgefallen ist.

Bei der Begutachtung durch einen Kfz Gutachter spielen jedoch nur nachvollziehbare und prüfbare Faktoren eine Rolle. Die Vorstellungen und subjektive Meinung des Fahrzeughalters sind dagegen völlig irrelevant. Trotzdem spielt in die Bewertung der Wertminderung auch die aktuelle Marktlage eines baugleichen Wagens eine Rolle. Daher ist das Gutachten durch den Kfz Sachverständigen am Ende auch entscheidend für den Marktwert eines Unfallwagens und die Erstattung der Kosten.

Wie bereits erwähnt muss der Kfz Sachverständige die Wertminderung auf Grundlage bzw. aus der Sicht eines potenziellen Käufers beurteilen. Dabei muss er den Vergleich zu einem baugleichen Fahrzeug machen und bewerten, wie ein Käufer entscheiden bzw. was er zahlen würde. Dieser Faktor ist für einen Kfz Gutachter viel entscheidender als die marktüblichen Berechnungsmethoden.

Allerdings gibt es Grundlagen bei der Bewertung des Käuferendrucks. Denn der Käufer muss vernünftig und durchschnittlich handeln und bewerten. Daher sind besondere Fachkenntnisse oder ganz individuelle und abwegige Vorstellungen hier fehl am Platz.

Auch bereits bestehende Schäden beeinflussen die Bewertung der Wertminderung durch einen Kfz Sachverständigen. Dabei mindert ein vorhandener Schaden die Wertminderung durch einen Zweitschaden. Denn ein Unfallfahrzeug verliert bei seinem ersten Schaden bzw. Unfall seinen Unversehrtheitsfaktor.

Zudem spielen viele weitere Faktoren in die Ermittlung der merkantilen Wertminderung mit hinein. Die wichtigsten wollen wir daher nun nennen. Eine genauere Erläuterung dieser sowie der zahlreichen weiteren Bewertungsfaktoren würde jedoch den Rahmen eines kurzen Artikels sprengen.

Sowohl der Kilometerstand als auch das Fahrzeugalter sind wichtige Bewertungsgrößen für einen Kfz Gutachter. Doch auch der allgemeine Zustand, die Anzahl der bisherigen Besitzer sowie die Ausstattung und die Marktverfügbarkeit fließen mit in die Bewertung hinein.

In Bezug auf den Unfall bzw. den Schaden spielen darüber hinaus auch noch der Umfang des Schadens, der Reparaturweg und natürlich die Reparaturkosten eine entscheidende Rolle.

All diese und noch einige weitere Aspekte spielen in die Ermittlung der merkantilen Wertminderung hinein. Damit beeinflussen sie maßgeblich die Klassifizierung des Schadens und damit auch weitere Bewertungs- und Verrechnungssätze. Aus diesem Grund hat die Bewertung durch einen Kfz Sachverständigen oder einen Kfz Gutachter weitreichende Folgenden. Denn jegliche Erstattungskosten basieren letztendlich auf diesem Urteil. Daher ist es wichtig, die Grundlagen dieser Bewertung zu kennen, um nicht zu viel oder zu wenig zu erwarten. Die beiden wichtigsten Faktoren in der Ermittlung der merkantilen Wertminderung sind zum einen die Klassifizierung des Schadens und zum anderen die Höhe des Wiederbeschaffungswertes.